Preisvergleich Gas Strom - Strom Preisvergleich Gas
Diese Webseite bietet Ihnen die Möglichkeit, mit unsrem Tarifrechner, einen kostengünstigeren Anbieter in Ihrer Umgebung zu finden. Haben Sie sich für einen Gasanbieter entschieden, so ist ein Gasanbieter-Wechsel einfach und unkompliziert. Viele Energie-Versorger offerieren Ihnen schon heute die Gelegenheit, online den Tarif-Wechsel vorzunehmen. Hierfür füllen Sie einfach das Formular aus und senden dieses zurück. Darüber hinaus können Sie sich von den einzelnen Versorgern ergänzende Auskünfte zu beantragen, die Ihnen entweder per e-Mail oder per Post zugestellt werden - ganz nach Ihren Wünschen. Preisvergleich Gas Strom · Sparen Sie bis zu 600.- € pro Jahr an Energiekosten · Strom Preisvergleich Gas
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Preisvergleich Gas Strom · einfach und unkompliziert
- Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie Ihren jährlichen Gasverbrauch.
- Wählen Sie einen günstigen Gas-Versorger und klicken Sie auf "Zum Antrag".
- Markieren Sie "Tarifwechsel online beantragen" und klicken Sie auf "Weiter".
- Füllen Sie Ihre Adress-Angaben aus und klicken Sie auf "Weiter".
- Füllen Sie die Angaben zu Ihrem bisherigen Gas-Anbieter aus (die Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Gas-Rechnung) und klicken Sie auf "Weiter".
- Überprüfen Sie Ihre Angaben und klicken Sie auf "Jetzt abschicken".
- Fertig, alles weitere erledigt der von Ihnen gewählte Gas-Versorger
Fragen & Antworten zum Stom-Anbieter Wechsel
Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um einen Gas-Anbieter-Wechsel
Was kostet mich der Wechsel zu einem anderen Energieversorger?
- Der Wechsel zu einem anderen Energieversorger ist für Sie als Verbraucher absolut kostenlos.
Muss ich bei meinem alten Energie-Versorger selbst kündigen?
- Nein, im Gegenteil. Die Kündigung sollten Sie lieber Ihrem neuen Gas-Versorger überlassen, denn dieser kann genau abschätzen zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel realisierbar ist. In der Regel wird die Kündigung zum nächstmöglichen Termin vorgenommen. Auf Ihrem Wechselauftrag können Sie einen Vermerk machen, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen.
Mit welchen Änderungen muss ich durch den Wechsel rechnen?
- Für Sie als Verbraucher ändert sich nur sehr wenig. Lediglich die Gasrechnung geht Ihnen nun vom neuen Energie-Versorger zu und an diesen zahlen Sie auch die Abschläge.
- Für die Wartung Ihres Gaszuganges ist weiterhin Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig. Auch am Gaszähler selbst werden keine Änderungen vorgenommen. Das örtliche Gasnetz versorgt Sie weiterhin zuverlässig mit Ihrem Gas, denn der neue Anbieter speist den Gas, den Sie verbrauchen, in das örtliche Gasnetz ein und zahlt hierfür ein sogenanntes Nutzungsentgelt an den örtlichen Netzbetreiber.
- Sie werden immer mit Gas beliefert, da es eine gesetzliche Regelung gibt, welches den örtlichen Versorger dazu verpflichtet.
Was passiert nach Insolvenz oder Konkurs des Gas-Versorgers?
- Auch in diesen Fällen brauchen Sie keine Angst haben, dass Sie keinen Gas haben. Der örtliche Gasversorger ist vom Gesetz her verpflichtet, Sie mit Gas zu versorgen, wenn Ihr neuer Energie-Versorger seine Leistungen einstellt, zum Beispiel im Insolvenzfall. Sie brauchen also in keinem Fall Sorge haben, dass Sie einmal ohne Gas dastehen!
Wie nehme ich einen Wechsel des Gasversorgers vor?
- Nichts ist einfacher als den Gas-Versorger zu wechseln. Und vor allem entstehen für Sie hierdurch keine Risiken, denn die Gasversorgung ist durch gesetzliche Grundlagen immer sichergestellt. Sie füllen einfach den entsprechenden Wechselantrag aus und unterschreiben diesen. Dann senden Sie diesen an den neuen Energieversorger . Nun brauchen Sie nur noch ein wenig Geduld und der Wechsel wird automatisch vorgenommen. Auch die Kündigung bei Ihrem alten Versorger übernimmt der neue Anbieter.
Mit welcher Wartezeit habe ich zu rechnen bei einem Wechsel?
- Die Umstellung auf den neuen Anbieter erfolgt auf Grund der gesetzlich festgelegten Fristen etwa sechs bis acht Wochen nachdem Sie den Wechselantrag gestellt haben. Allerdings spielen hierbei auch die Kündigungsfristen, die Sie bei Ihrem bisherigen Gas-Versorger haben eine entscheidende Rolle. Hierdurch kann sich der Anbieterwechsel unter Umständen ein wenig verzögern.
Was kostet mich der Wechsel zu einem anderen Energieversorger?
- Für Sie als Kunde ist der Wechsel kostenlos. Durch einen Wechsel können Sie nur deutlich Gaskosten einsparen!
Was muss ich beachten, wenn ich den Wechselantrag ausfülle?
- Der Anbieterwechsel kann nur vorgenommen werden, wenn Sie den Vertrag vollständig und richtig ausfüllen. Neben Ihren persönlichen Angaben benötigt der neue Gasversorger auch andere Informationen, die Sie anzugeben haben. Besonders wichtig ist der Name des bisherigen Energie-Versorger s, Ihre Konsumentnummer, die Nummer ihres Gaszählers und der Zählerstand. Wenn Sie die Umstellung zu einem bestimmten Termin wünschen, sollten Sie diesen angeben. Andernfalls erfolgt die Umstellung so schnell wie möglich. In der Regel finden Sie alle benötigten Angaben auf der letzten Rechnung Ihres alten Anbieters.
Kann ich auch als Mieter einen Wechsel des Gas-Versorgers vornehmen?
- Auch als Mieter steht es Ihnen frei den Gasanbieter selbst zu wählen. Bekommen Sie die Rechnung des Gasanbieters persönlich, so brauchen Sie Ihren Vermieter noch nicht einmal hierüber informieren. Erhält Ihr Vermieter allerdings die Rechnung und Sie zahlen die monatlichen Abschläge mit der Miete an ihn, so müssen Sie ihn auch entsprechend informieren, dass sie einen Gas-Versorgerwechsel vornehmen.
Werden die bereits gezahlten Abschläge erstattet?
- Sie bekommen von Ihrem alten Gas-Versorger eine detaillierte Schlussabrechnung. Aus dieser können Sie Ihren Verbrauch bis zur Umstellung entnehmen und die geleisteten Abschlagszahlungen. Sollten Sie demnach zu viel an Ihren bisherigen Gasversorger gezahlt haben, wird Ihnen der Betrag zurückerstattet.
Ist der Wechsel mit einer Nachtspeicherheizung möglich?
- Nein, leider ist in diesen Fällen zur Zeit noch kein Anbieterwechsel möglich. Dies liegt in erster Linie darin, dass nur der örtliche Gas-Versorger auch einen Nachtstromtarif anbieten kann. Zudem muss hierbei in der Regel ein Zweittarifzähler eingebaut werden. Der neue Anbieter würde zwischen Tag- und Nachtstrom nicht mehr unterscheiden und dies würde für Sie bedeuten, dass Sie rund um die Uhr den vertraglich festgesetzten Preis entrichten. Sie würden demnach deutlich mehr für Ihren Gas zahlen als bei Ihrem örtlichen Anbieter, der zwischen Tag- und Nachtstrom unterscheidet.
Sollte ich meinen Zählerstand notieren?
- Grundsätzlich sollten Sie immer bei einem Umzug, vor einer Preiserhöhung oder auch am Wechseltag, den Sie von Ihrem neuen Gasanbieter mitgeteilt bekommen, den Zählerstand notieren und diesen entsprechend an den Anbieter weiterleiten. Nur so kann auch gewährleistet werden, dass eine taggenaue Abrechnung erfolgt.
So finden Sie einen billigeren Gasanbieter
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1. Schritt
Geben Sie Ihre PLZ und den geschätzten Gas-Verbrauch ein.
Wohnung 50 m²: ca. 600 m³
Wohnung 100 m²: ca. 1.200 m³
Reihenhaus: ca. 2.000 m³
Einfamilienhaus: ca. 3.600 m³ -
2. Schritt
Wählen Sie aus der Liste der Gas-Versorger in Ihrer Nähe den geeignetsten aus.
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3. Schritt
Füllen Sie das Fromular mit den Angaben zu Ihrer Person sorgfältig aus.
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4. Schritt
Überprüfen Sie Ihre Angaben und schicken Sie das ausgefüllte Formular ab. Fertig, alles Weitere übernimmt Ihr neuer Gas-Anbieter. Sie brauchen nicht selber zu kündigen.
StromanbieterWechsel - Ihre Meinung zählt
Familie Thomas aus Freiburg im Breisgau
"In Zeiten wie diesen, sind wir als junge Familie froh um jeden Betrag, den wir einsparen können, und der Wechsel des Gas-Versorgers war für uns eine einfache Möglichkein, Monat für Monat Kosten einzusparen, und das ganz ohne Einschränkngen oder Entbehrungen. Wir können diesen Schritt nur weiterempfehlen."
Heidi Haas aus Heilbronn
"Immerwieder hörte ich die Radio-Werbung, in denen gesagt wurde, wie die Gas-Einnahmen meiner Stadtwerke den Konsumenten zugute kämen. Dies habe ich geglaubt, bis der letzte Gaspreis-Aufschlag angekündigt wurde. Was soll das, ich lass mich doch nicht für dumm verkaufen und habe da gleich den Gasanbieter gewechselt. Dank den Gas-Preis-Rechnen habe ich leicht einen Versorger in meiner Stadt ermitteln, bei dem ich jetzt ca. EURO 270.- pro Jahr spare."
Familie Walter aus Bonn
"Als junge Familie sind wir froh um jede Sparmöglichkeit, besonders dann, wenn diese keinerlei Einschränkungen mit sich bringen. Für uns war der Gas-Versorger-Wechsel einfach und unkompliziert und mit dem neuen Energie-Versorger sparen wir gut und gerne ca. Euro 470.- / Jahr "
Alexander Mayer aus Augsburg
"Ich bin immer auf der Suche nach den besten Preisen und Angeboten. Da kam mir ein Wechsel des Gas-Versorgers gerade recht. Gas ist Gas und mir spielt es keine Rolle, wer meinen Verbrauch ins Gesamtnetz einspeist. Mit dem Wechsel spare ich EURO 330.- pro Jahr und dass ohne das ich mich einschränken soll."
Ingeborg & Lothar Lange aus Mülheim an der Ruhr
"Wir waren für viele Jahre treue Kunden der Stadtwerke, doch die ständigen Preiserhöhungen waren unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt, zumal die Discounter die selben Dienstleistungen zu wesentlich günstigeren Preisen anbieten. Gerne haben wir den Gas-Versorger gewechselt. Wir haben das Formular gleich online ausgefüllt und abgeschickt, den Rest hat der neue Anbieter übernommen."
Nicola Bauer aus Neuss
"Mein Mann und ich haben viel zu lange mit dem Wechsel des Gasversorgers zugewartet. Wenn wir gewusst hätten, wie einfach und problemfrei der Umstieg ist, hätten wir schon lange gewechselt und uns mit dem gesparten Geld was Schöness geleistet"
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Meisstens stehen die gesuchten Infos auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Darin werden die Preise/Tarife noch einmal genau aufgelistet und zudem erhalten Sie ein Anmeldeformular, welches Sie bearbeiten können. Der von Ihnen ausgefüllte und an uns übermittelte Antrag wird von uns an den jeweiligen Versorger weitergeleitet. Alles weitere erfolgt dann ganz automatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen. Die Kündigung bei Ihrem jetzigen Gas-Versorger übernimmt der neue Gasanbieter für Sie. Die Umstellungszeit kann von dem neuen Gasversorger am besten beurteilt werden, daher sollten Sie als Verbraucher auf keinen Fall selber die Kündigung vornehmen. Hiermit kann ein reibungsloser Wechsel zugesichert werden.
Wie lange dauert ein Versorger-Wechsel?
Die Dauer bis zum endgültigen Wechsel ist je nach Gas-Versorger unterschiedlich. In der Regel ergibt sich eine Dauer von sechs bis zehn Wochen. Der Wechsel erfolgt jeweils zum Monatsanfang. Grundsätzlich ergibt sich für Sie als Kunde keine Änderung - auch ein neuer Gaszähler ist nicht notwendig. Die Gaslieferung findet auch nach dem Wechsel durch den örtlichen Gasversorger statt, lediglich die Einspeisung in das Gesamtnetz wird von dem neuen Anbieter vorgenommen. Dafür zahlt der neue Gasversorger eine Durchleitungsgebühr an den örtlichen Netzbetreiber. Für Sie als Kunde ergibt sich nur eine Änderung: Sie erhalten die Monatsrechnung von einem anderen Unternehmen. Der Nutzen liegt darin, dass diese Abrechnung nun um einiges niedriger ausfällt als Ihre bisherige.
Gas-Anbieter Wechsel - Der größte Irrtum!
Leider viel zu oft wird der Gasversorger-Wechsel von den Gasverbrauchern abgelehnt, da diese befürchten, dass es während des Wechsels zu unvorhersehbaren Ausfällen in der Gasversorgung kommen könnte. Verunsicherung herrscht auch in dem Falle, dass der Gas-Anbieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommen könnte, z.B. bei einem Konkurs. Wird die Gasversorgung in einem solchen Fall einfach eingestellt und man sitzt ohne Gas da?
Diese Fragen können mit einem klaren und einfachen "Nein !!" beantwortet werden!
Niemand muss befürchten eines Tages ohne Gas zu sein und auch dauerhafte Gasausfälle wird es auf keinen Fall geben. Hierbei muss man sich vor Augen führen, dass mit einem Anbieterwechsel lediglich der Versorger bestimmt wird, der den Gas in das regionale Gasnetz einspeist. Die Gasversorgung erfolgt jedoch immer über den örtlichen Gas-Versorger. Zum Schutz der Endverbraucher wurde das sogenannte Gasversorgungsgesetz eingeführt. Gemäss diesem unterliegen die örtlichen Gas-Anbieter der Verpflichtung, die uneingeschränkte Gasversorgung zu gewährleisten. Dies gilt auch dann, wenn der neue Anbieter seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. In solchen Fällen spricht man von der Ersatzversorgungsphase, die sich über den Zeitraum von drei Monaten erstreckt. Grundsätzlich kann in diesem Zeitspanne ein neuer Versorger gewählt werden. Erst nach Ablauf dieser Periode entsteht ein automatisches Vertragsverhältnis, wenn kein neuer Versorger gewählt wurde.
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